Sonstige Förderungen


Folgende weitere Förderungen wurden vom Gemeinderat beschlossen:

Säuglingsgutscheine:
bei Geburt eines Kindes € 80,– (Schmutz u. Geschäfte Steinakirchen)

Errichtung/Sanierung Marterl/Bildstöcken/Privatkapellen:
20 % des Rechnungsbetrages, max. Zuschuss € 1.000,00

Baukostenzuschuss:
Neuerrichtung von privaten Ein- oder Zweifamilienhäusern:
€ 500,00 nach Fertigstellung
Bedingungen: Baubewilligung nach dem 01.01.2016, Baufertigstellungsmeldung innerhalb von 5 Jahren ab Baubewilligung, Grundstücksgröße max. 900 m2; Hauptwohnsitz – Beibehaltung mind. 10 Jahre

Wohnraumerweiterungen:
Förderung € 7,00/m2 neuer Wohnnutzfläche, max. € 1.000,00
Bedingungen: Wohnraumerweiterungen (Zu-, Auf- und Einbau), Schaffung zusätzlicher Wohneinheit, Baubewilligung nach dem 01.01.2016, Hauptwohnsitz – Beibehaltung mind. 10 Jahre

Bisherige Regelungen verlieren mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit – Ausnahme: Bauvorhaben begonnen, Fertigstellung innerhalb der gesetzlichen Frist