Förderungsrichtlinien Musikschulbesuch

1.) Förderungsziel: Finanzielle Unterstützung für Familien mit mehreren Kindern in der Musikschule.

2.) Förderungsausmaß: 15 Prozent des Elternbeitrages für max. 1 Unterrichtsfach. Berechtigt sind alle Zweit- und Mehrkinder einer Familie.

3.) Förderungsvoraussetzungen: Ansuchen mit aufliegendem Formblatt bis spätestens 30.11. für das abgelaufene Schuljahr bei der Gemeinde. Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wolfpassing.

4.) Auszahlung der Förderung: Nach Erfüllung der vorgenannten Bedingungen wird der Betrag seitens der Gemeinde überwiesen.

5.) Schlussbestimmung: Eine Änderung dieser Richtlinien ist jederzeit möglich. Zu Unrecht bezogene Förderungen müssen rückerstattet werden. Die Gemeinden des Musikschulverbandes Ybbsfeld sind bestrebt, den Musikschülern einen kostengünstigen und qualitativen Schulbesuch zu ermöglichen. Diese Förderung gilt auch für den Besuch von fremden Musikschulen – allerdings max. jener Betrag, welcher auch bei einem Besuch in der MS Ybbsfeld anfallen würde.

 

Antragsformular Musikschulförderung

Förderungsantrag für Musikschulbesuch von Zweit- bzw. Mehrkindern! [55 KB]