Übersicht über die wichtigsten Gebühren


Anschlussabgaben u. Benützungsgebühren

Wasserversorgung Berechnung:

Bebaute Fläche : 2 x (angeschlossene Geschoße + 1) + 75 m² x Einheitssatz € 6,00

Beispiel: Einfamilienhaus mit 2 angeschlossenen Geschoße, 140 m² bebaute Fläche

140 m² : 2 = 70 m² x (2+1) 3 = 210 m² + 75 m² = 285 m² x € 6,00 = € 1.710,00 (excl. 10 % Ust)

Wasserbezugsgebühr: € 1,25/m3; Wasserbereitstellungsgebühr: € 90,–/jährlich

Schmutzwasserkanal Berechnung:

Bebaute Fläche : 2 x (angeschlossene Geschoße + 1) + 75 m² x Einheitssatz € 9,00

Beispiel: Einfamilienhaus mit 2 angeschlossenen Geschoßen, 140 m² bebaute Fläche

140 m² : 2 = 70 m² x (2+1) 3 = 210 m² + 75 m² = 285 m² x € 9,00 = € 2.565,00 (excl. 10 % Ust)

S-Kanalbenützungsgebühr: € 1,80/m² angeschlossene Geschoßfläche

Regenwasserkanal Berechnung:

Bebaute Fläche : 2 + 75 m² x Einheitssatz 5,00

Beispiel: Einfamilienhaus mit 140 m² bebauter Fläche

140 m² : 2 = 70 m² + 75 m² = 145 m² x € 5,00 = € 725,00 (excl. 10 % Ust)

R-Kanalbenützungsgebühr: 10 % der S-Kanalbenützungsgebühr bzw. für Gebiete
ohne S-Kanal € 0,15/m² bebaute Fläche

Weitere Abgaben und Gebühren
Aufschließungsabgabe Berechnung: Wurzel aus m² Aufschließungsfläche mal Einheitssatz € 490,00 x Bauklassenkoeffizient;
Bauverhandlungen Verwaltungsabgabe – richtet sich nach der Art bzw. Größe des Bauvorhabens – z. Bsp. bei Neu- oder Zubauten von Gebäuden € 0,50/m², mindestens jedoch € 101,00; Kommissionsgebühren – richtet sich nach der Dauer der Bauverhandlung – € 18,89 pro angefangene halbe Stunde; Sachverständigenhonorar – richtet sich nach der Dauer der Bauverhandlung – pro angefangene halbe Stunde € 78,18.
Grundsteuer A Landwirtschaftliche Grundstücke, 500 v.H. der Bmgrdl. (siehe Einheitswertbescheid)
Grundsteuer B Sonstige Grundstücke, 500 v.H. der Bmgrdl. (siehe Einheitswertbescheid)
Kindergarten-Elternbeitrag € 15,- monatlich (10x)
Kindergarten-Transportkosten € 250,00/Kind
Hundeabgabe (incl. Hundemarke) Nutzhunde (Jagdaufseher, Blindenhunde, freistehende Gebäude etc.) € 6,54; Sonstige Hunde € 35,00; Listenhunde und auffällige Hunde € 85,00;